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Unfallrisiko Trampolin: Wo lauern die Gefahren?

Knochenbrüche sowie Hals- und Kopfverletzungen sind die klassischen Verletzungen bei Trampolinunfällen. Mit den folgenden Tipps reduzierst du das Unfallrisiko von deinen Kindern erheblich.

Als Kind konnte ich Stunden oder gar ganze Nachmittage auf dem Trampolin verbringen. Mehr als Hüpfen lag jedoch nicht drin. Es war nur so ein kleines Ding, auf welchem meine Mutter das damals so trendige Aerobic betrieb. Gott, wie konnte das nur jemals ein Trend sein. Denken das unsere Kinder vielleicht auch mal, wenn sie in 20 Jahren Bilder von uns auf SUPs sehen?

Heute sind die Trampoline um einiges grösser und daher auch gefährlicher. Laut einer Studie von ChildSafetyEurope werden in der EU jährlich 51 000 Kinder wegen eines Trampolinunfalls ins Spital eingeliefert. Bei fast jedem Zweiten liegt ein Knochenbruch vor. Häufig sind auch Verletzungen im Hals- und Kopfbereich. Was sich klar herauskristallisiert: 75 Prozent der Unfälle passieren dann, wenn sich mehrere Kinder gleichzeitig auf dem Trampolin befinden. Weitere Unfallursachen sind gefährliche Sprünge, Überanstrengung, Kontakt mit den Trampolinfedern sowie das Herunterspringen vom Trampolin.

Welche Regeln sollten befolgen werden?

Was aber kannst du als Elternteil unternehmen, dass sich deine Kinder nicht oder weniger auf dem Trampolin verletzen? Diese Frage habe ich der BFU (Beratungsstelle für Unfallverhütung) gestellt. Folgende Tipps/Regeln werden von ihnen empfohlen:

  • Nur ein Kind aufs Mal im Trampolin springen lassen.
  • Ein Erwachsener muss die Kinder dauernd beaufsichtigen und eingreifen, bevor es zu gefährlich wird.
  • Ein Trampolin mit einem Fangnetz benutzen.
  • Nicht vom Trampolin auf den Boden springen, sondern auf dem Trampolin stoppen und kontrolliert absteigen.
  • Ein Kindertrampolin ist kein Sprunggerät. Auf risikoreiche Sprünge wie Saltos und Drehungen sollten die Kinder verzichten.
  • Barfuss, in Gymnastikschuhen oder leichten Turnschuhen mit dünnen Sohlen auf dem Trampolin springen.
  • Klare Regeln aufstellen und Pausen einlegen.
  • Das Trampolin muss in regelmässigen Abständen kontrolliert werden und abgenutzte, überbeanspruchte oder fehlende Teile sind zu ersetzen. Die BFU hat diesbezüglich eine Checkliste für die korrekte Wartung erstellt.

Wer haftet, wenn doch mal was passiert?

Laut BFU haftet bei einem Unfall der Eigentümer. Also die Person, welche das Trampolin zur Verfügung stellt. Die Haftung gilt also auch, wenn dein Nachbarskind ohne deines Wissens dein Trampolin benutzt. Weil die BFU eine dauernde Beaufsichtigung der hüpfenden Kinder stark empfiehlt, gehören Trampoline nach deren Überzeugung nicht auf öffentliche Plätze wie Schulhaus-Areale oder Restaurant-Spielplätze. Denn dort kann keine Beaufsichtigung gewährleistet werden.

Du hast deinen Arm beim Trampolinspringen noch nicht gebrochen und kannst deine Finger einwandfrei bewegen? Dann klick doch auf mein Autorenprofil und abonniere meine Texte. Dann erfährst du auch in Zukunft, wenn ich wieder mal was in die Tasten haue.

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Bezahlt werde ich dafür, von früh bis spät mit Spielwaren Humbug zu betreiben.


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