Regeln und Gesetze: Das gilt für die Beleuchtung am Velo in der Schweiz
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Regeln und Gesetze: Das gilt für die Beleuchtung am Velo in der Schweiz

Jetzt, in der dunklen Zeit des Jahres, ist die Beleuchtung am Velo wichtiger denn je. Gesetze und Verordnungen lassen dir relativ viel Freiheit bei der Wahl der Lampen. Aber nicht alles ist erlaubt.

Wenn dir dein Leben wichtig ist, solltest du dich auf dem Velo so gut sichtbar machen wie nur irgendwie möglich. Helle Kleidung hilft – und natürlich eine gute passive sowie aktive Beleuchtung. Die Vorschriften zur Mindestausstattung sind in der Schweiz unter anderem in der «Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge», kurz VTS (hier nachzulesen) definiert.

So ein Verordnungstext ist allerdings recht trocken zu lesen. Deshalb habe ich die wichtigsten Fragen an Martin Platter gestellt. Er ist Geschäftsführer bei Velo Suisse, der Schweizer Fachstelle für Velo & E-Bike, und kann kompetent und kompakt antworten. Im Gespräch mit ihm habe ich unten stehende Fragen und Antworten formuliert. Zusätzlich sind Informationen eingeflossen, die ich von der Polizei in Luzern erhalten habe.

Gibt es Vorgaben, wie leuchtstark ein Velolicht sein muss?

Die Antwort auf diese Frage ist in Artikel 216 der oben erwähnten VTS zu finden. Gemäss Polizei in Luzern eine «sehr liberale» Regelung. Es heisst im Text lediglich, dass mindestens ein weiss nach vorne und ein rot nach hinten leuchtendes Licht als Ausrüstung nötig ist. Zum Rücklicht ist noch angemerkt, dass es «ruhend», also nicht blinkend sein darf. Bei guter Witterung müssen die Lichter nachts auf eine Entfernung von 100 Metern sichtbar sein. Sowohl abnehmbare Leuchten sind erlaubt als auch solche mit fester Anbringung.

In Deutschland ist die Frage der Helligkeit übrigens klarer beantwortet. Gemäss Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss der Scheinwerfer auf einer zehn Meter entfernten Wand eine messbare Lichtstärke von mindestens 10 Lux besitzen. Die meisten Hersteller verbauen Lampen mit mindestens 15 Lux – wohl auch, um sicherzugehen, den Vorgaben zu entsprechen.

Insbesondere das Frontlicht sollte so montiert und eingestellt sein, dass es andere nicht blendet. Im Idealfall ist der Lichtkegel vor dich auf die Strasse gerichtet. Wie du den passenden Winkel findest, zeigt dieses Ein-Minuten-Video:

Sind Blinker erlaubt?

Normalerweise zeigt eine Person auf dem Velo per Handzeichen an, dass er oder sie abbiegt oder die Spur wechselt. Zumindest dürften die meisten das so in der Schulzeit gelernt haben. Seit einigen Jahren gibt es Blinklichter, die du am Velo montieren kannst und die per Schalter am Lenkrad im Prinzip wie ein Blinker im Auto funktionieren. Diese sogenannten Richtungsblinker sind in der Schweiz zulässig. Sie müssen gelb und paarweise symmetrisch angebracht sein. Wichtig: Wer Blinker verwendet, darf keine anderen blinkenden Lichter gleichzeitig im Einsatz haben.

Apropos blinkende Lichter: Sind diese pulsierenden Front- und Rückleuchten erlaubt?

Das Gesetz ist hier, so betont Martin Platter, «unmissverständlich»: Das Hauptlicht vorne und hinten muss ruhend sein. Von der Polizei würden in der Regel blinkende Lichter als Ergänzung toleriert, nicht aber als Alternative zum stehenden Licht.

Bist du also zum Beispiel mit einem Frontstrahler unterwegs, der nur im Sekundentakt Licht auf die Strasse vor dir wirft, spart das vielleicht Akku. Aber es schützt dich nicht vor einer Busse und macht dich auch nicht zwingend besser sichtbar. Zudem ist ein stroboskopischer Angriff auf andere Verkehrsteilnehmer nicht sehr nett.

Kann die Beleuchtung am Helm sein statt am Velo?

Auf dem Markt gibt es eine wachsende Zahl von Velohelmen, die vorne und hinten mit LED-Bändern ausgestattet sind. Diese sind so lichtstark, dass sie die Vorgaben zur Leuchtkraft (siehe oben) spielend erfüllen.

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Aber, so erklärt Martin Platter, spricht der Gesetzgeber klar von «Fahrzeugbeleuchtung» und nicht von «Fahrerbeleuchtung». Insofern ist ein leuchtender Helm allenfalls eine Zusatzbeleuchtung. Diese Auskunft gibt zum Beispiel auch Velohelm-Hersteller Lumos, bei dem ich konkret nachgefragt habe:

«Die Beleuchtung am Helm ersetzt nicht das Licht am Fahrrad. Dies ist gesetzlich geregelt, dass ein fixes Licht am Velo vorhanden sein muss.»

Welche passive Beleuchtung braucht das Velo?

Hier geht es um die Reflektoren, technisch korrekt und im Gesetzestext «Rückstrahler» genannt. Velos müssen mindestens einen nach vorne und einen nach hinten gerichteten Rückstrahler haben. Der hintere muss eine Leuchtfläche von mindestens zehn Quadratzentimetern haben. Sowohl vorderer als auch hinterer Reflektor müssen nachts bei guter Witterung auf eine Entfernung von 100 Meter «im Scheine eines Motorfahrzeug-Fernlichts sichtbar werden», steht in der Verordnung. Dort gibt es auch eine Ausnahme für die Rückstrahler: «Anstelle der Rückstrahler können andere retroreflektierende Vorrichtungen verwendet werden, wenn sie in der Wirkung den Anforderungen an Rückstrahler nach Absatz 1 entsprechen», also mindestens zehn Quadratzentimeter gross und auf 100 Meter erkennbar sind.

Weitere Rückstrahler sind Vorschrift an den Pedalen, zwei Stück pro Seite jeweils nach vorne und nach hinten gerichtet. Sie müssen gelb sein, die Fläche jeweils fünf Quadratzentimeter gross. Ausnahmen gibt es für Rennpedale oder Sicherheitspedale. Das ist in Artikel 178a der VTS niedergeschrieben.

Erlaubt sind ebenfalls zusätzliche Reflektoren an den Reifen oder solche, die du an den Speichen montieren kannst. Sie müssen weiss sein. Oder dein Pneu hat einen Reflektorstreifen bereits integriert.

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Weitere Tipps, wie du auf dem Velo besser sichtbar bist, habe ich in diesem Beitrag zusammengefasst:

  • Ratgeber

    So bleibst du auf dem Velo auch bei Dunkelheit und Dämmerung sichtbar – und damit sicher

    von Martin Jungfer

Und falls du jetzt das dringende Bedürfnis verspürst, dein Velo lichtmässig aufrüsten zu müssen – hier geht es zum Velolicht-Sortiment bei Galaxus.

Titelbild: Shutterstock

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Journalist seit 1997. Stationen in Franken, am Bodensee, in Obwalden und Nidwalden sowie in Zürich. Familienvater seit 2014. Experte für redaktionelle Organisation und Motivation. Thematische Schwerpunkte bei Nachhaltigkeit, Werkzeugen fürs Homeoffice, schönen Sachen im Haushalt, kreativen Spielzeugen und Sportartikeln. 


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