News & Trends

13 Zubehörartikel für Kindersitze im ADAC-Test

Myrtha Brunner
22.10.2019

ADAC testet 13 Zubehörartikel für Kindersitze. Davon sind nur wenige zulässig oder hilfreich. Einige gefährden gar die Sicherheit deines Kindes.

Der deutsche Automobil-Club ADAC testet für einmal nicht Kindersitze, sondern deren Zubehör. 13 Artikel stehen dafür im Test. Neben Gurtschlössern, die selbstständiges Abschnallen verhindern, gehören auch Nackenkissen, Zusatzgurte oder Kopfstützen dazu, die den schwankenden Kopf schützen. Daneben sind auch Produkte im Test, die für mehr Komfort sorgen wie Polster und Gurtführungshilfen.

Zulassung des Kindersitzes erlischt

Kindersitze benötigen für den Strassenverkehr eine UN-ECE-Zulassung. Sobald du unzulässige Zubehörteile verwendest, die das korrekte Anschnallen des Kindes behindern, erlischt diese Zulassung. Die Sicherheit des Kindes ist gefährdet. Bei einem Unfall ist das Verletzungsrisiko erhöht und es kann zu versicherungsrechtlichen Problemen führen. Deshalb hat der ADAC überprüft, welche gewählten Zubehörteile den Standards entsprechen und die Vorschriften nicht missachten.

(Un-)zulässige Produkte

Da du den Gurt vorschriftsgemäss mit einer einzigen Betätigung öffnen können musst, sind die meisten Gurtschlossabdeckungen oder Brustclips unzulässig. Sie erschweren nämlich nicht nur das Herausschlüpfen der Arme, was erwünscht ist, sondern gleichzeitig auch das Öffnen des Gurtes. Es braucht mit diesem Zubehör meist zwei bis mehrere Handgriffe, um den Gurt zu öffnen. Im Ernstfall sind das wichtige Sekunden, die verloren gehen. Einzig das Produkt «5Point Plus Anti Escape System» ist beim Test durchgekommen. Es schliesst die Lücke zwischen dem Gurt und dem Kind und verhindert damit das Abschnallen. Das Produkt ist leider (noch) nicht bei Galaxus erhältlich.

5Point Plus Anti Escape System. Bild: ADAC
5Point Plus Anti Escape System. Bild: ADAC
Nackenkissen als Kopfstütze. Bild: ADAC
Nackenkissen als Kopfstütze. Bild: ADAC

Nackenkissen, die den Kopf des schlafenden Kindes schützen und stützen, verändern den Kindersitz nicht und sind zulässig. Auch die Kopfstütze «NapUp», die du direkt mit dem Sitz verbindest, ist zulässig, weil sie sich bei einem Aufprall löst. Der «BeltUpp Sicherheitsgurt» hingegen lässt sich nur mit zwei Betätigungen öffnen und ist daher nicht zulässig.

Das Gurtpolster für den Diagonalgurt, welches mit der dreieckigen Gurtmanschette kombiniert wird, ist beim Test durchgefallen, ebenso eine Gurtschlossverlängerung, das «RiveMove» und die Gurtführungshilfe «LiveHammer». Sie verändern die Gurtführung und -position. Aus Sicherheitsgründen wählst du am besten einen vollwertigen Kindersitz mit Rückenstütze, wo du kein Zubehör benötigst. Von einfachen Sitzerhöhungen, wo Gurtpolster oder eine Gurtführungshilfe nötig sind, ist abzusehen.

Zu guter Letzt sind Sommer- und Schonbezüge sowie Winterfusssäcke zulässig, sofern das Kind korrekt angeschnallt werden kann, der Airbag-Warnhinweis ersichtlich und das Gurtschloss zugänglich ist. Beim Kindersitz-Zubehör heisst es also abschliessend: Weniger ist mehr.

Zum Testbericht vom ADAC

12 Personen gefällt dieser Artikel


User Avatar
User Avatar

Köchin. Putzfrau. Polizistin. Krankenschwester. Entertainer. Motivator. Autorin. Erzählerin. Beraterin. Organisatorin. Chauffeur. Anwältin. Richterin. .… also einfach gesagt Mami von zwei Töchtern und somit nicht nur (Content) Manager im Beruf, sondern auch im Privatleben. 


Familie
Folge Themen und erhalte Updates zu deinen Interessen

5 Kommentare

Avatar
later