"Den größten Freiraum in der Schweiz besitzen Messer mit feststehender Klinge und nur einer geschliffenen Schneide. Hier gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich Größe, Klingenlänge oder andere Spezifika. Selbst Samurai Schwerter gelten nicht als Waffe. Ebenfalls weitgehend unkritisch sind Klappmesser ohne Öffnungsunterstützung also Einhandmesser, die sich per Klingenheber oder Daumenloch betätigen lassen. Sie gelten weder als Waffen noch als gefährliche Gegenstände und können mitgeführt werden." ---> Dennoch würde ich persönlich ein solches feststehendes Messer nicht im öffentlichen Raum ( z.B. an Veranstaltungen, im Einkaufsladen etc. ) direkt an mir mitführen, sondern eher bei Wanderungen oder Aktivitäten in der Natur ( Bushcraft )