Produktinformationen
Leistung
Leidenschaftlich kocht der Störkoch für Sie vom Brot über das Hauptgericht bis zum Dessert alles selber. Sie geniessen die hausgemachten und frisch zubereiteten Produkte bei Ihnen zu Hause, wo es am gemütlichsten ist. Der Störkoch kommt direkt in Ihre Wohnung und präsentiert Ihnen eine vielfältige, italienische, internationale und saisonale Küche. Geniessen Sie ein 6-Gang-Menü inklusive Überraschungsgeschenk, ohne selbst hinter den Herd stehen zu müssen. Gerne dürfen Sie aber dem Störkoch auf die Finger schauen, um dabei neue Tipps und Tricks zu lernen. Als gelernter und erfahrener Koch kommt dieser seit Jahren viel herum und hat daher einige Geschichten und Anekdoten zu erzählen.
Von Mai bis Oktober werden Sie mit Biogemüse aus dem eigenen Garten bekocht. Falls Sie kein passendes Geschirr zur Verfügung haben, wird dieses vom Störkoch gerne zur Verfügung gestellt. Der Störkoch bringt ausserdem sämtliche Esswaren sowie das benötigte Zubehör für die Zubereitung mit und verlässt Ihre Küche nach jedem Anlass in sauberem Zustand.
Anzahl Teilnehmer
Der Gutschein ist gültig für 2 Personen.
Wichtige Bestimmungen
- Die Erlebnisgutscheine sind übertragbar.
- Durchführung der Erlebnisse obliegt alleine den Veranstaltern.
- Die Erfüllung der gebuchten Leistung stellt keine Leistungspflicht von geschenkparadies.ch oder galaxus dar.
- Für die Durchführung der Erlebnisse kommen
ausschliesslich die AGB der jeweiligen Veranstalter zur Anwendung.
- Über die Durchführbarkeit des Erlebnisses entscheidet ausschliesslich der Veranstalter.
- Die Gültigkeitsdauer beträgt zwölf Monate ab Ausstellungsdatum. Das Ablaufdatum eines Gutscheins ist auf diesem aufgedruckt.
- Während der Gültigkeitsdauer können Gutscheine online auf geschenkparadies.ch einmalig um weitere zwölf Monate verlängert werden.
- Die Gefahr allfälliger Preis- oder Leistungsveränderungen geht ab dem 13. Monat auf den Gutscheininhaber über.
- Bleibt der Gutschein während der Gültigkeitsdauer ungenutzt oder tritt der Gutscheininhaber ein gebuchtes Erlebnis nicht an, verfällt der Leistungsanspruch.