Fatboy The Original Stonewashed
CHF276.–

Fatboy The Original Stonewashed


Frage zu Fatboy The Original Stonewashed

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Anonymous

vor 4 Jahren

Meine Frage ist wie es bei diesem Produkt mit Schadstoffen aussieht: verbraucherzentrale.nrw: "Bei Sitzsäcken sollten Sie unbedingt auf Schadstoffprüfsiegel achten, da oft Materialien zum Einsatz kommen, die bekanntermaßen schadstoffverdächtig sind. Wichtig ist, dass das ganze Produkt schadstoffgeprüft ist, nicht nur das Füllmaterial oder der Bezugsstoff. Oder Sie entscheiden sich von vornerein für unbedenklichere Materialien wie Bezugsstoffe mit dem GOTS (Global Organic Textile Standard)-Siegel und alternative Füllmaterialien wie Getreidespelz. Kissen, die mit Getreidespelz gefüllt sind, sollten immer trocken sein und regelmäßig gelüftet werden, da sonst die Gefahr der Schimmelbildung besteht. Die meisten Sitzsäcke fielen bei der Prüfung durch Ökotest durch. Sitzsäcke sind mit Polystyrolkügelchen gefüllt, die Styrol ausgasen können. Styrol kann das Nervensystem schädigen und reizend auf Augen und Atemwege wirken. Außerdem kann es vermutlich das ungeborene Kind schädigen. Die Styrolkonzentration in der Raumluft sollte 0,030 mg/m3 (Vorsorgerichtwert I des Umweltbundesamtes für Innenräume) nicht überschreiten. Da Polystyrol leicht brennbar ist, werden in diesem häufig Flammschutzmittel eingesetzt, die ebenfalls gesundheitsschädlich sein können. Sitzsäcke – vor allem Outdoorsitzsäcke – sind zudem oft gegen Schmutz und Nässe geschützt. Als Imprägnierungsmittel dürfen PFC (Per- und Polyfluorierte Kohlenwasserstoffe) eingesetzt werden, die ebenfalls gesundheits- und umweltschädlich sind. Zu einigen schädlichen Flammschutz- und Imprägniermitteln haben Sie nach dem europäischen Chemikalienrecht ein Auskunftsrecht gegenüber dem Händler und dem Hersteller. Ihre Anfrage können Sie bequem per Musterbrief: "die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat auf Ihrer Internetseite eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe veröffentlicht, die die Kriterien des Art. 57 der REACH-Verordnung erfüllen und nach dem Verfahren des Art. 59 der REACH-Verordnung ermittelt wurden (http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp). Ich bitte Sie, mir/uns mit Bezug auf Art. 33(2) der REACH-Verordnung mitzuteilen, ob einer dieser besonders besorgniserregenden Stoffe in Anteilen über 0,1 % enthalten ist und mir/uns die zur sicheren Verwendung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Wenn es sich um ein aus mehreren Erzeugnissen zusammengesetztes Produkt handelt, bitte ich darum, mir für jedes enthaltene Erzeugnis die o. g. Informationen mitzuteilen. Gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung sind Sie als Lieferant verpflichtet, mir als Verbraucher diese Informationen innerhalb von 45 Tagen zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass keine besonders besorgniserregenden Stoffe enthalten sind, bitte ich ebenfalls um eine entsprechende Information. Dies würde meine Kaufentscheidung erleichtern."

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ulitsche

vor 4 Jahren

Guten Tag
Ich würde Ihnen empfehlen sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Hersteller Fatboy wenden. Die Kundendienstemail von Fatboy Schweiz wäre shop@fatboy-schweiz.ch. Falls Sie auf eine Auskunft von digitec beharren, würde ich Ihnen empfehlen sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Kundendienst zu wenden. Dies können Sie im Helpcenter unter https://helpcenter.digitec.ch/ .