Logitech R700

Logitech R700


Frage zu Logitech R700

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jdreher24

vor 6 Jahren

Hallo Gemäss Hersteller ist ein Laserpointer der Laserklasse 2 verbaut. Dies ist so auch auf dem Warnetikett ersichtlich. Gemäss der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall(V-NISSG) vom 27. Februar 2019: 5. Abschnitt: Laserpointer Art. 22 Begriff Als Laserpointer im Sinne dieses Abschnitts gilt eine Lasereinrichtung, die auf Grund ihrer Grösse und ihres Gewichts in der Hand gehalten und mit der Hand geführt werden kann und die für Zeige- und Vergnügungs- sowie Abwehr- und Vergrämungszwecke Laserstrahlung ausstrahlt. Art. 23 Verbote und zulässige Verwendung 1 Verboten sind die Ein- und Durchfuhr, das Anbieten und die Abgabe sowie der Besitz von: a. Laserpointern der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4; b. Laserpointern, die nicht oder falsch klassiert sind oder die nicht korrekt nach der Norm SN EN 60825-1:20144 «Sicherheit von Lasereinrichtungen – Teil 1: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen» mit einer Laserklasse gekennzeichnet sind; c. Zubehör, sofern es geeignet ist, die Laserstrahlung von Laserpointern zu bündeln. 2 Zulässig sind die Einfuhr und der Besitz von Laserpointern der Klassen 1, 1M, 2, 2M, 3R und 3B zum Zwecke der Vogelvergrämung auf Flugplatzperimetern, soweit dafür eine Bewilligung der zuständigen Behörde vorliegt. 4 Diese Norm kann kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur, www.snv.ch. Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall. V AS 2019 1006 3 Laserpointer der Klasse 1 dürfen ausschliesslich in Innenräumen und nur zu Zeigezwecken verwendet werden. Fällt dieser oder andere Presenter unter diese Bestimmungen?

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cwriter

vor 6 Jahren

Hi

Hier wird das genauer erklärt: https://www.bag.admin.ch/dam...

Da es sich um einen Laserpointer der Klasse 2 handelt, ist Besitz und Benutzung in Innenräumen bis zum 19. Juni 2021 (2 Jahre nach Inkrafttreten der V-NISSG) noch erlaubt, danach ist Besitz und Benutzung verboten.

Alle anderen Kategorien (mit Ausnahme der Kategorie 1, die vom neuen Gesetz nicht betroffen ist) sind schon ab dem 1. Juni 2019 verboten (Besitz sowie Benutzung).

Unter diesen Umständen finde ich es etwas grenzwertig, dass Digitec (und Logitech) den Artikel noch mit 3 Jahren Hardwaregarantie bewerben.

Das Gesetz wird mit den Vorfällen von Blendungen, primär im Luftverkehr, begründet. Als Alternativen werden digitale Zeigegeräte vorgeschlagen.
Wie immer wird das alles aber wahrscheinlich nichts bringen, denn Blendungen werden wahrscheinlich dennoch vorkommen (war ja bisher auch schon verboten).

Jedenfalls würde ich jetzt sagen: Finger weg von allen Kat. 2 Laserpointern! Ich habe selbst einen R700 im Herbst gekauft und es reut mich sehr, das eigentlich sehr gute Gerät in 2 Jahren wegschmeissen zu müssen - eigentlich war das als Anschaffung für eine halbe Lebenszeit gedacht. :(