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E-Mobility: Was mit welchem Fahrzeug erlaubt ist

Was vor ein paar Jahren noch Sci­ence-Fic­tion war, ist alles längst da: Monowheels, Hoverboards und E-Scooter gibt es an jeder Ecke. Die Elektromobilität verändert unseren Alltag. Möglich ist inzwischen sehr viel – aber was ist wo erlaubt?

Die E-Ära nimmt immer mehr Fahrt auf und sorgt für eine Verkehrsrevolution. Ständig kommen neue Produkte auf den Markt, der schnell wächst und entsprechend unübersichtlich ist. Einerseits sind die Entwicklungen sehr praktisch. E-Bikes haben viele Menschen zurück in den Sattel gebracht und E-Scooter können dazu beitragen, das Problem der «letzten Meile» in den Innenstädten zu lösen. Andererseits verschwimmen die Grenzen zwischen Spielzeug und Fahrzeug. Das birgt Risiken und nicht jedem ist bewusst, wo der Konflikt mit den Gesetzen beginnt. Oft ist das schon mit dem Schritt vor die Haustüre der Fall.

Nur auf Privatgrund – was heisst das genau?

Sehr viele E-Transporter sind auf öffentlichem Grund verboten, da sie keine Typengenehmigung besitzen und nicht der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) entsprechen. Das heisst: Strassen, Trottoirs, Parks oder Fussgängerzonen sind damit tabu. Und diese Liste ist längst nicht vollständig. Sobald eine Verkehrsfläche frei zugänglich ist, gilt sie als öffentlich und du bist mit deinem Hoverboard oder E-Skateboard illegal unterwegs. Nur auf abgesperrten privaten Arealen darfst du damit fahren.

Hoverboards und ähnliche Fahrzeuge sind zwar häufig auf öffentlichem Grund zu sehen, aber nicht erlaubt.Flickr/Ben Larcey (CC BY 2.0)

Wenn du keine Privatstrasse, einen geschlossenen Innenhof oder eine extrem geräumige Garage hast, sind die legalen Möglichkeiten sehr begrenzt. Entsprechend viele dieser Fahrzeuge sind im Alltag dort zu sehen, wo sie nach der derzeitigen Rechtslage eigentlich nicht sein dürften: im öffentlichen Raum. Das kann strafrechtliche Konsequenzen haben und dich im Falle eines Unfalls deutlich mehr als eine Busse kosten. Auch die darauf folgenden Versicherungsfragen können unangenehm und teuer werden.

Im öffentlichen Raum verboten:

Zwar könnten Hoverboards und E-Einräder theoretisch unter «stehrollerartige Fahrzeuge» fallen, die seit dem ersten Juli 2015 als Unterkategorie von Motorfahrrädern (Mofas) eingeordnet werden. Hier findest du das Informationsblatt des ASTRA dazu. Anders als das klassische Segway und einige Elektroscooter erfüllen sie aber (noch) nicht die entsprechenden Anforderungen und es gibt keine Modelle mit Typengenehmigung.

Velos gleichgestellt: E-Scooter und -Roller bis 20 km/h

Wenn du ein kompaktes Gefährt mit Strassenzulassung suchst, wirst du bei den E-Scootern und E-Rollern fündig. Scooter bis 20 km/h und mit einer maximalen Motorleistung von 500 Watt benötigen keine Typengenehmigung und kein Kontrollschild. Sie fallen wie E-Bikes in die Kategorie Leicht-Motorfahrrad. Ein Beispiel aus unserem Sortiment ist der Inokim Light 2 Super.

Inokim Light 2 Super (20 km/h, 40 km, 300 W)
E-Scooter

Inokim Light 2 Super

20 km/h, 40 km, 300 W

Zu allen Rollern und Scootern dieser Kategorie

Welche Regeln gelten für diese Scooter?

  • von 14 bis 16 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M nötig
  • Velos gleichgestellt, keine Helmpflicht (jedoch empfohlen)
  • die Benutzung von Velowegen ist obligatorisch
  • Glocke, Bremsen vorne und hinten, Beleuchtung (nicht blinkend) und ein Rückstrahler (rot) sind vorgeschrieben

Warum «nur» 20 km/h?

E-Bikes und Mofas dürfen bei bis zu 25 km/h mit Motorunterstützung unterwegs sein. Es wird zwischen der «bauartbedingten» Höchstgeschwindigkeit und der Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung unterschieden. Bauartbedingt bedeutet, dass das Gefährt in der Ebene nicht schneller als 20 km/h fahren darf, wenn es nur mit Motorkraft betrieben wird. Kannst du über Pedale nachhelfen, darf dich der Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen.

Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h oder leistet der Motor zwischen 500 und 1000 Watt, fällt das Fahrzeug in die Kategorie Motorfahrrad und benötigt eine Typengenehmigung. Mit dem entsprechenden Fahrzeugausweis erhältst du das gelbe Mofa-Kontrollschild und die Mofa-Vignette. Ausserdem besteht Helmpflicht und das Fahrzeug benötigt unter anderem einen Rückspiegel, wie er deshalb auch an E-Bikes bis 45 km/h (S-Pedelecs) montiert ist.

E-Scooter bis 20 km/h werden als Leicht-Motorfahrrad eingeordnet und sind damit Velos gleichgestellt.
E-Scooter bis 20 km/h werden als Leicht-Motorfahrrad eingeordnet und sind damit Velos gleichgestellt.

Einen guten Überblick zur momentanen Rechtslage bieten auch das Merkblatt Strassenverkehr «Trendfahrzeuge» der Stadtpolizei Zürich und die grafisch aufbereiteten Infos des TCS. Falls es neue Regelungen geben sollte, werde ich diesen Text entsprechend überarbeiten.

Dieser Beitrag wurde erstmals am 19. März 2019 veröffentlicht.

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Einfacher Schreiber, zweifacher Papi. Ist gerne in Bewegung, hangelt sich durch den Familienalltag, jongliert mit mehreren Bällen und lässt ab und zu etwas fallen. Einen Ball. Oder eine Bemerkung. Oder beides.


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