News & Trends

Dürfen Fahrräder in Deutschland bald blinken wie Autos?

Bisher sind Blinker an Fahrrädern verboten. Wer abbiegt, muss das per Handzeichen anderen Verkehrsteilnehmern anzeigen. Doch eine Gesetzesanpassung macht jetzt wohl den Weg frei für technische Lösungen.

Was in der Schweiz an Velos bereits seit 2017 erlaubt ist, könnte bald auch in Deutschland möglich sein: elektrische Blinker, die anzeigen, wenn ein Fahrradfahrer abbiegt. Eine entsprechende Anpassung soll demnächst für die Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im Parlament verabschiedet werden. Darüber berichtete zuerst die «Rheinische Post».

Die Blinker seien dann möglich, wenn auch nicht verpflichtend. Die Pläne sehen vor, dass Leuchten zugelassen werden, die an den Lenkerenden befestigt werden können. Auch eine Warnblinkfunktion nach einem Sturz soll neu in die Verordnung aufgenommen werden.

Weitere Details wurden zunächst nicht bekannt. So ist derzeit auch noch nicht klar, ob Blinker alternativ oder auch zusätzlich zum Beispiel am Heckträger des Velos montiert werden können.

Womöglich orientiert sich die Neufassung der deutschen StVZO auch am Text der schweizerischen Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS). Dort heisst es in Artikel 216, Absatz 4:

Richtungsblinker sind zulässig. Sie müssen gelb und paarweise symmetrisch angebracht sein. Sie müssen klar als Richtungsanzeige erkennbar sein und dürfen nicht blenden. Sind Richtungsblinker angebracht, so sind andere blinkende Lichter nicht zulässig.

Unabhängig von der genauen Formulierung gehen Experten davon aus, dass elektrische Blinker die Sicherheit von Fahrradfahrerinnen und -fahrern erhöhen. Das Ausstrecken der rechten oder linken Hand beim Abbiegen ist bisher zwar obligatorisch. Wer sich nicht an die Vorschrift hält, kann sogar mit einem Bussgeld von zehn Euro bestraft werden. Trotzdem zeige sich im Alltag, dass viele Menschen das Handzeichen vergessen. Das führe immer wieder zu Unfällen, weil Autos mit Velos zusammenstossen, die unerwartet die Richtung ändern und abbiegen.

Mehr Sicherheit durch beide Hände am Lenker

Bisher sind in Deutschland die sogenannten Fahrtrichtungsanzeiger nur bei schnellen E-Bikes, den S-Pedelecs, erlaubt. Auch mehrspurige Fahrräder wie Rikschas oder Lastenfahrräder durften bisher bereits Blinker haben. Der Vorteil: Der Fahrer oder die Fahrerin können mit dem Daumen den Blinker aktivieren und müssen nicht eine Hand vom Lenker nehmen.

Hier biegt ein Velofahrer ab, der die Firefly-Lichter von Lumos installiert hat. Er gibt zusätzlich Handzeichen.
Hier biegt ein Velofahrer ab, der die Firefly-Lichter von Lumos installiert hat. Er gibt zusätzlich Handzeichen.
Quelle: Lumos

Ein von der «Rheinischen Post» befragter Experte des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) nennt als weiteres Argument für die elektrischen Blinker, dass diese bei Dunkelheit besser erkennbar seien als das Handzeichen. Zudem werde die Sicherheit erhöht, weil der Fahrer oder die Fahrerin auch beim Abbiegevorgang immer beide Hände am Lenker und den Bremsen behalte.

Im Schweizer Sortiment von Galaxus haben wir bisher diese Produkte. Sobald diese zugelassen werden, findest du sie auch im deutschen Shop.

CYCL WingLights fixed v3 (16 lm)
Velolicht
CHF67.90

CYCL WingLights fixed v3

16 lm

Unsere Einkäufer und Einkäuferinnen sind ausserdem immer interessiert, weitere spannende Produkte ins Sortiment zu bekommen. Hast du Tipps? Gib uns gerne in einem Kommentar unter diesem Beitrag Bescheid. Danke.

Titelfoto: Firefly/Lumos

27 Personen gefällt dieser Artikel


User Avatar
User Avatar

Journalist seit 1997. Stationen in Franken, am Bodensee, in Obwalden und Nidwalden sowie in Zürich. Familienvater seit 2014. Experte für redaktionelle Organisation und Motivation. Thematische Schwerpunkte bei Nachhaltigkeit, Werkzeugen fürs Homeoffice, schönen Sachen im Haushalt, kreativen Spielzeugen und Sportartikeln. 


Velo
Folge Themen und erhalte Updates zu deinen Interessen

35 Kommentare

Avatar
later